Willkommen

Volksschule Madiswil
Neumattweg 10
4934 Madiswil
062 965 16 26

Kerstin Sommer, Schulleitung
schulleitung@schule-madiswil.ch
062 965 16 26 / 076 558 87 01

Doris Hunziker, Schulsekretariat
sekretariat@schule-madiswil.ch
062 965 16 26 (anwesend: jeden Vormittag von Mo-Fr)

 

 

Willkommen

Volksschule Madiswil
Neumattweg 10
4934 Madiswil
062 965 16 26

Kerstin Sommer, Schulleitung
schulleitung@schule-madiswil.ch
062 965 16 26 / 076 558 87 01

Doris Hunziker, Schulsekretariat
sekretariat@schule-madiswil.ch
062 965 16 26 (anwesend: jeden Vormittag von Mo-Fr)

 

 

Schulbus / Schulwege


Schulweg

Der Schulweg verbindet als Zwischenglied den Bereich der Schule mit der häuslichen Umgebung. Aufsicht und Verantwortlichkeit liegen (ausser bei Benützung von Transporten, die von der Schule organisiert werden) bei den Eltern.
Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf einen sicheren und nicht zu langen Schulweg. Die Schulkommission ist verantwortlich für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Schulwege. 

In Madiswil meistern alle Kinder innerhalb des Kreises, den Schulweg zu Fuss. Ausserhalb des eingezeichneten Kreises entscheiden die Eltern, ob das Kind ab der 3. Klasse mit dem Velo zur Schule fahren darf. 

Standort

Kinder aus den Aussenbezirken Gutenburg, Wyssbach, Mättenbach, Gumpelen, Leimiswil und Kleindietwil haben bis zur 3. Klasse das Anrecht auf einen Platz im Schulbus. Für das Mitfahrrecht im Schulbus gelten fiolgende Regeln:

  • Die Kinder vom 1. Kindergartenjahr bis zur 3. Klasse werden mit dem Schulbus transportiert.
  • Die 4. Klässler absolvieren den Schulweg am Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag selbständig. Sie werden nicht mehr mit dem Schulbus geführt.
  • Die Kinder aus Leimiswil (ab Brücke Lindenholz aufwärts) sind aufgrund eines kantonalen Gutachtens zur Verkehrssicherheit davon nicht betroffen. Sie werden wie bis anhin mit dem Schulbus geführt.
  • Die 4. Klässler, deren Schulweg mehr als 100 Höhenmeter beträgt, haben Anrecht auf den Transport mit dem Schulbus. Das Schulhaus Neumatt liegt auf 542 M.ü.M. Das bedeutet, alle Schülerinnen und Schüler, deren Zuhause auf 642 M.ü.M. oder höher liegt, können mit dem Schulbus mitfahren. Die betreffenden Eltern erhalten von uns einen Vermerk.
  • Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse, die sich den Schulweg immer mit dem Fahrrad zutrauen, dürfen das gerne machen.
  • Alle Ab der 5. Klasse müssen die Schülerinnen und Schüler den Schulweg selber bewältigen.